Für Kinder unter 14 Jahren muss eine Einverständniserklärung für das Schießen mit dem Luftgewehr bzw. der Luftpistole vorgelegt werden. Hier der Link zur aktuellsten Fassung der Einverständniserklärung der Bayerischen Schützenjugend: Einverständniserklärung gemäß § 27 WaffG